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AGB

Kfz-Selbshilfewerkstatt Potsdam

§1.

Mit dem Benutzungsentgeld gemäß der aushängenden Preistabelle ist die

Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen und Werkzeuge, Bühnen und Geräte sowie der

zu allgemeinen Nutzung bereitgestellter Hilfsmittel abgegolten.

§2 .

Der Benutzer ist verpflichtet, die Fläche, sowie die zur Verfügung gestellten

oder geliehenen Geräte und Maschinen schonend zu behandeln. Bei durch

Fahrlässigkeit und Vorsatz entstandenen Schäden an Maschinen, Werkzeugen, Geräten oder

sonstigen Sachen haftet der Verursacher in voller Höhe.

§3.

Der Benutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten oder geliehenen

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu

verwenden. Für eine unsachgemäßen Umgang mit Werkzeugen bzw. Hilfsmitteln, der zu Schäden

an diesen selbst oder an Gegenständen der Selbsthilfewerkstatt bzw. Dritter führt,

haftet der Benutzer bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§4.

Dem Benutzer ist untersagt, andere als die ihm zugewiesenen Räumen und

Flächen zu nutzen bzw. zu befahren oder zu begehen.

§5.

Der Benutzer ist verpflichtet, fehlerhafte Werkzeuge bzw. Maschinen unverzüglich

dem Personal anzuzeigen. Es ist ihm untersagt diese Werkzeuge bzw. Maschinen weiter

zu nutzen.

§6.

Die Selbsthilfewerkstatt haftet nicht für das verhalten Dritter bzw. betriebsfremder

Personen.

§7.

Die Räumlichkeiten der Selbsthilfewerkstatt verstehen sich als Betriebstätte

und sind vor Verschmutzung zu schützen.

§8.

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die AGB der Selbsthilfewerkstatt gelesen

zu haben und akzeptiert diese in vollem Umfang.

§9.

Den Weisungen des Personals ist unverzüglich nach zu kommen.

§10.

Der Benutzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass das Kfz. sein uneingeschränktes

Eigentum ist oder er im Auftrag des Besitzers handelt.

Mo-Fr	von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sa	von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr