AGB
§1.
Mit dem Benutzungsentgeld gemäß der aushängenden Preistabelle ist die
Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen und Werkzeuge, Bühnen und Geräte sowie der
zu allgemeinen Nutzung bereitgestellter Hilfsmittel abgegolten.
§2 .
Der Benutzer ist verpflichtet, die Fläche, sowie die zur Verfügung gestellten
oder geliehenen Geräte und Maschinen schonend zu behandeln. Bei durch
Fahrlässigkeit und Vorsatz entstandenen Schäden an Maschinen, Werkzeugen, Geräten oder
sonstigen Sachen haftet der Verursacher in voller Höhe.
§3.
Der Benutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten oder geliehenen
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu
verwenden. Für eine unsachgemäßen Umgang mit Werkzeugen bzw. Hilfsmitteln, der zu Schäden
an diesen selbst oder an Gegenständen der Selbsthilfewerkstatt bzw. Dritter führt,
haftet der Benutzer bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§4.
Dem Benutzer ist untersagt, andere als die ihm zugewiesenen Räumen und
Flächen zu nutzen bzw. zu befahren oder zu begehen.
§5.
Der Benutzer ist verpflichtet, fehlerhafte Werkzeuge bzw. Maschinen unverzüglich
dem Personal anzuzeigen. Es ist ihm untersagt diese Werkzeuge bzw. Maschinen weiter
zu nutzen.
§6.
Die Selbsthilfewerkstatt haftet nicht für das verhalten Dritter bzw. betriebsfremder
Personen.
§7.
Die Räumlichkeiten der Selbsthilfewerkstatt verstehen sich als Betriebstätte
und sind vor Verschmutzung zu schützen.
§8.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift die AGB der Selbsthilfewerkstatt gelesen
zu haben und akzeptiert diese in vollem Umfang.
§9.
Den Weisungen des Personals ist unverzüglich nach zu kommen.
§10.
Der Benutzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass das Kfz. sein uneingeschränktes
Eigentum ist oder er im Auftrag des Besitzers handelt.